- Juni 20, 2018
- Veröffentlicht durch: andorrasolutions
- Kategorie: Finanzen EU
Andorra ändert Sondersteuerregelung von 2%
Das Parlament von Andorra hat kürzlich die Gesetzesänderung zum Körperschaftssteuergesetz verabschiedet, das zuvor eine spezielle Steuerregelung für verschiedene Aktivitäten erlaubte, die zu einer Senkung der Bemessungsgrundlage um 80% führte. Die Sonderregelungen, die auch als 2% -Sonderbesteuerung bekannt sind, wurden teilweise geändert oder beseitigt.
Durch die Aufnahme des BEPS-Rahmens wurden neue Regelungen des Steuersystems in Andorra eingeführt, die zu der Harmonisierung mit den internationalen Standards der OECD und der Europäischen Union führen sollen.
Zuvor gab es eine Reihe von Sonderregelungen für eine reduzierte Besteuerung wie:
– Internationaler Warenhandel
– Internationale Verwertung von geistigem Eigentum, auch bekannt als Patentbox
– Internationales Cash-Pooling
– Internationale Holdingstruktur und Beteiligungen
Diese Fälle wurden bisher mit 2% Körperschaftsteuer besteuert oder im Fall von internationalen Holdingstrukturen von der Besteuerung befreit.
Jedoch haben die Leitlinien der BEPS (Gewinnverlagerung / Grunderosion) der OECD und der Verhaltenskodex für die Besteuerung von EU-Unternehmen gezeigt, dass die Sondersteuerregelungen von Andorra einen unfairen Steuerwettbewerb ermöglichen. Diese Bedingungen können zu einer künstlichen Verlagerung von Gewinnen führen und ungleiche Voraussetzungen schaffen, da die effektive Besteuerung erheblich niedriger ist als in anderen überwiegend europäischen Rechtsordnungen.
Dies hat zu Veränderungen und zur Beseitigung einiger Sonderregelungen geführt.
Änderungen an der internationalen Verwertung von geistigem Eigentum
Die Reduzierung von 10% auf 2% wird ab jetzt nur dann Anwendung finden, wenn das Unternehmen in Andorra, welches das geistige Eigentum ausnutzt, auch die Technologie und das nötige Know-how entwickelt und dafür ausreichende Ressourcen und Substanz in Andorra nutzt. Die wesentliche Bedeutung davon wird nicht eindeutig bestätigt, aber wir können davon ausgehen, dass in Andorra erhebliche Personalressourcen und lokale Ressourcen vorhanden sein müssen, um das betreffende geistige Eigentum aktiv zu verwenden und zu entwickeln.
Dies würde über die Anforderungen eines 20 m² großen Büros mit Teilzeitbeschäftigten hinausgehen. Wir können annehmen, dass zum Beispiel das Recht einer Softwarelizenz in Andorra einen ortsansässigen Programmierer verlangt, der aktiv an der Software arbeitet und diese entwickelt.
Die Vorteile müssen durch Lizenzgebühren und nicht durch den einfachen Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erzielt werden. So gibt es eindeutig eine Patent- und Lizenzvereinbarung, die durch einen Vertrag beim Lizenznehmer registriert und erteilt wird.
Abschaffung der Sonderregelung für Handelsunternehmen / Dreiecksfakturierung
Diese Sonderregelung wurde abgeschafft, und der Standardsteuersatz von 10% ist anzuwenden. Es gibt eine Übergangsfrist für Unternehmen, die bereits unter dieser Regelung tätig sind.
Abschaffung des Sonderregimes für Cashpooling-Unternehmen
Diese Sonderregelung wurde abgeschafft, und der Standardsteuersatz von 10% ist anzuwenden. Es gibt eine Übergangsfrist für Unternehmen, die bereits unter dieser Regelung tätig sind.
Änderungen der Sonderregelung für internationale Holdinggesellschaften
Die Sonderregelung ermöglicht eine Steuerbefreiung für Dividenden, die von einer an ausländischen Gesellschaften beteiligten Holdinggesellschaft von Andorra erzielt werden.
Mit den neuen Änderungen ist die Steuerbefreiung nur anwendbar, wenn der Körperschaftsteuersatz derjenigen Unternehmen, die daran beteiligt sind, 40% des nominalen Steuersatzes in Andorra übersteigt. Mit anderen Worten, Sie können nur dann befreit werden, wenn das Unternehmen im Herkunftsland für diese Gewinne mindestens 4% Körperschaftsteuer entrichtet hat. Dies würde grundsätzlich zu einer Besteuerung von Holding-Gesellschaften in Andorra führen, wenn Beteiligungen an Unternehmen in Steueroasen bestehen (mit einer Körperschaftsteuer von 0%).
Zusammenfassend wird der Standardsteuersatz von 10% konsolidiert, und die meisten Ausnahmen werden abgeschafft. Eine Ausnahme gilt jedoch für die Unternehmen, die dem Land einen Mehrwert in Bezug auf Know-how und technologische Entwicklung bringen. Das 2% -Regime für Unternehmen, die Patentboxen (geistiges Eigentum in Andorra) ausnutzen, bleibt sehr attraktiv. Es bleibt aber abzuwarten, ob Logistik und lokale Talente gefunden und vor Ort gehalten werden können, um die Substanzanforderungen zu erfüllen.
Das besondere andorranische Holding Regime ist nach wie vor sehr attraktiv und unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch, dass Gesellschaften die Steueroasen für sich genutzt haben und bisher keine Steuern zahlten ab jetzt besteuert werden.
Für weitere Informationen, insbesondere zu den Anforderungen für die Sonderregelung für geistiges Eigentum / Patentbox in Andorra, können Sie uns gerne kontaktieren.