Fernabsatz – Onlinehandel + e-commerce Andorra

Fernabsatz und Onlinehandel aus Andorra und MwSt

Andorra profitiert von einer sehr attraktiven Besteuerung für den internationalen B2B-Handel, dennoch steigt das Interesse an anderen Arten von Geschäftsmodellen wie B2C (Retail Business) zunehmend. Die Anfragen, die wir zum Onlinehandel von Andorra erhalten, verdanken wir der konkurrenzfähigen 4,5% Mehrwertsteuer, die das Fürstentum als allgemeinen Satz erhebt. Allerdings ist dieser Mehrwertsteuersatz nicht immer anwendbar. Daher ist es sehr wichtig zu bestimmen, um welche Art von Verkauf es sich handelt, wer die involvierten Wirtschafts-Parteien sind und wo sich ihre Standorte befinden. Dabei handelt es sich je nach Fall um eine komplizierte Aufgabe, die eine detaillierte Beratung erfordert.

Fernabsatz

Fernabsatz oder E-Commerce-Verkäufe finden ohne die direkte Präsenz von Käufer und Verkäufer statt. Das Angebot des Verkäufers und die Zustimmung des Käufers werden zum Beispiel über das Internet oder das Telefon koordiniert.

Besondere Regelung des Fernabsatzes in der Europäischen Union

Die Europäische Union verfügt über eine Sonderregelung zur Vereinfachung der komplexen Situation der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze je nach EU-Land. Bei Transaktionen, die europäischen Standards unterliegen, handelt es sich um Vertriebs- und Dienstleistungsverträge ohne direkten Kontakt, wie z. B. Online-, Telefon-, E-Mail-, Fax- oder Briefvertragsvereinbarungen oder um einen Vertrag, den der Verkäufer mit dem Kunden außerhalb seines Unternehmens betreibt (Definition von europa.eu).

Dank der speziellen Regelung des Fernabsatzes kann ein Händler, der in der Europäischen Union einen Standort hält, den Verkauf an Privatpersonen (B2C), die sich in einem anderen Mitgliedsstaat befinden, mit der indirekten Steuer der Herkunft absetzen (d.h. das Land, in dem diese Person sich befindet). Er ist dabei nicht verpflichtet sich im Zielstaat identifizieren zu müssen. Der Versand in den Bestimmungsstaat muss allerdings von der Firma des Verkäufers oder von einem Dritten auf eigene Kosten betrieben werden.

Da das Fürstentum Andorra jedoch nicht zur Europäischen Union gehört, müssen einige Sonderfälle berücksichtigt werden.

Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie weitere Informationen über die Einrichtung eines E-Commerce – Onlinehandels im Fürstentum Andorra benötigen. Unsere Experten für Fernabsatz und Mehrwertsteuer werden Ihnen gerne weiter helfen.