Für wen gilt diese Residenz in Andorra?
Die passive Residenz in Andorra ist die am meisten beantragte Residenz, die ohne Arbeitsgenehmigung meistens von Interessenten beantragt wird, die eine finanzielle Absicherung und über ausreichendes passives Einkommen verfügen (Zinsen, Rente, Wertpapiere, Fonds, Mieten etc.).
Die passive Residenz kommt für folgende Personengruppen in Frage:
2.1. Personen, die eine Investition in Andorra tätigen
2.2. Geschäftsleute und Fachkräfte mit internationaler Ausrichtung
2.3. Anerkannte Wissenschaftler, Sportler und Künstler
Die passive Residenz hat den Vorteil, dass Sie offiziell nur 90 Tage in Andorra verbringen müssen, anstatt der 183 Tage. So verbleibt Ihnen viel Zeit für alternative Standorte und Reisen.
2.1 Passive Residenz für Personen, die eine Investition in Andorra tätigen
Voraussetzungen
- Nachweis über ein Vermögen von 600.000 Euro, das entweder in eine Immobilie in Andorra investiert oder in einen andorranischen Banken-Fond gezahlt werden muss. Eine weitere Möglichkeit ist eine direkte oder indirekte Investition von 400.000 Euro in den Wohnungsbaufonds.
- Aktualisierung 2022: Eine Kaution über 47.500 EUR (+ 9.500 € mehr pro jeder weiteren abhängigen Person, zum Beispiel Lebens- oder Ehepartner), die beim andorranischen Staat zinslos hinterlegt wird bis zur eventuellen Auflösung der passiven Residenz
- Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie in Andorra
- Ein ärztliches Gutachten findet vor Ort statt
- Finanzielle Absicherung und Einkünfte (über 300% des andorranischen Mindestlohns)
- Private Krankenversicherung (verhältnismäßig günstig in Andorra)
- Führungszeugnis
- Ein Aufenthalt von mindestens 90 Tagen pro Jahr in Andorra
2.2 Passive Residenz für Geschäftsleute und Fachkräfte mit internationaler Ausrichtung
Diese Residenz eignet sich ideal für Fachkräfte, die ihren Service international anbieten und vorhaben ein Unternehmen in Andorra zu gründen. Es gibt eine große Menge von Berufsgruppen, die in diese Kategorie fallen, wie zum Beispiel Programmierer, Berater oder international tätige Händler.
Diese Aufenthaltsgenehmigung wird für 2 Jahre ausgestellt, kann daraufhin wieder für 2 Jahre erneuert werden und danach für 3 Jahre. Nach dem siebten Jahr des Aufenthalts, erhalten Sie eine Verlängerung für 10 Jahre.
Voraussetzungen
- Aktualisierung 2022: Bankzertifikat über eine Kaution von 47.500 € beim AFA (9.500 € mehr pro jeder weiteren abhängigen Person)
- Nachweis über ausreichende finanzielle Einkünfte
- Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie in Andorra
- Nachweis über Invaliden-, Kranken- und Rentenversicherung
- Sie halten sich mindestens 90 Tage pro Jahr in Andorra auf
- Der Hauptsitz der Tätigkeit / des Unternehmens muss in Andorra liegen
- Mindestens 85% der Einnahmen müssen in Ländern außerhalb Andorras erzielt werden
- Ein anerkannter Businessplan
Bemerkung: Das Unternehmen muss nicht sofort gegründet werden. Die Unternehmensgründung kann auch später erfolgen.
2.3 Passive Residenz für anerkannte Wissenschaftler, Sportler und Künstler
Diese Aufenthaltsgenehmigung ist gedacht für Sportler, Künstler und Wissenschaftler, die eine gewisse Anerkennung und Qualifikation mitbringen. Diese kann nachgewiesen werden durch internationale Titel, Preise oder Auszeichnungen.
Voraussetzungen
- Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz
- Sie halten sich mindestens 90 Tage pro Jahr in Andorra auf
- Die Aufenthaltsgenehmigung muss nach dem zweiten Jahr erneuert werden (die erste Verlängerung ist für weitere 2 Jahre, die zweite Verlängerung für 3 Jahre und die folgenden alle 10 Jahre)
Notwendige Dokumente
- Eindeutige Nachweise und Qualifikationen über wissenschaftliche, kulturelle oder sportliche Aktivitäten
- Reisepass
- Personenstandsurkunde
- Einwandfreies Führungszeugnis
- Aktualisierung 2022: Bankzertifikat über eine Kaution von 47.500 € beim AFA (9.500 € mehr pro jeder weiteren abhängigen Person)
- Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie in Andorra
- Nachweis über Invaliden-, Kranken- und Rentenversicherung
- Gesundheitszertifikat der andorranischen Einwanderungsbehörde
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (über 300% des andorranischen Mindestlohns)