Für wen gilt diese Residenz in Andorra?
Die passive Residenz in Andorra ist die am meisten beantragte Residenz, die ohne Arbeitsgenehmigung meistens von Interessenten beantragt wird, die eine finanzielle Absicherung und über ausreichendes passives Einkommen verfügen (Zinsen, Rente, Wertpapiere, Fonds, Mieten etc.).
Die passive Residenz kommt für folgende Personengruppen in Frage:
2.1. Personen, die eine Investition in Andorra tätigen
2.2. Geschäftsleute und Fachkräfte mit internationaler Ausrichtung
2.3. Anerkannte Wissenschaftler, Sportler und Künstler
Die passive Residenz hat den Vorteil, dass Sie offiziell nur 90 Tage in Andorra verbringen müssen, anstatt der 183 Tage. So verbleibt Ihnen viel Zeit für alternative Standorte und Reisen.
2.1 Passive Residenz für Personen, die eine Investition in Andorra tätigen [Aktualisierung 2026]
Voraussetzungen
- [Aktualisierung 2026] Die Mindestinvestition muss dauerhaft und effektiv 1.000.000 € in eine oder mehrere der zulässigen Arten von andorranischen Vermögenswerten betragen. Die Investition kann auf 400.000 € reduziert werden, wenn sie direkt oder indirekt, dauerhaft und effektiv in den Andorran Housing Fund getätigt wird (Fons de l’Habitatge).
- [Aktualisierung 2026] Der Hauptinhaber der passiven Aufenthaltsgenehmigung muss eine endgültige und nicht rückzahlbare Kaution in Höhe von 50.000 € bei der AFA (Andorranische Finanzbehörde) hinterlegen. Hat er oder sie unterhaltsberechtigte Personen, muss er oder sie für jede Person, z. B. Partner oder Ehepartner und Kinder, 12.000 € hinterlegen.
- [Aktualisierung 2025] Bei einer Verzögerung bei der Formalisierung des Erwerbs von andorranischen Vermögenswerten kann eine Verlängerung um 6 Monate beantragt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Verzögerung auf höhere Gewalt oder das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist.
- [Aktualisierung 2026] Die Einwanderungsgebühr beträgt 2.500 € für den Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung und 500 € für jede unterhaltsberechtigte Person. Die Verlängerungsgebühr beträgt 56,15 €.
- Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie in Andorra
- Ein ärztliches Gutachten findet vor Ort statt
- Finanzielle Absicherung und Einkünfte (über 300% des andorranischen Mindestlohns)
- Private Krankenversicherung (verhältnismäßig günstig in Andorra)
- Führungszeugnis
- Ein Aufenthalt von mindestens 90 Tagen pro Jahr in Andorra
2.2 Passive Residenz für Geschäftsleute und Fachkräfte mit internationaler Ausrichtung [Aktualisierung 2026]
Diese Residenz eignet sich ideal für Fachkräfte, die ihren Service international anbieten und vorhaben ein Unternehmen in Andorra zu gründen. Es gibt eine große Menge von Berufsgruppen, die in diese Kategorie fallen, wie zum Beispiel Programmierer, Berater oder international tätige Händler.
Diese Aufenthaltsgenehmigung wird für 2 Jahre ausgestellt, kann daraufhin wieder für 2 Jahre erneuert werden und danach für 3 Jahre. Nach dem siebten Jahr des Aufenthalts, erhalten Sie eine Verlängerung für 10 Jahre.
Voraussetzungen
- [Aktualisierung 2026] Vom Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung wird eine endgültige und nicht rückzahlbare Kaution in Höhe von 50.000 € verlangt, für jede unterhaltsberechtigte Person sind es 12.000 €.
- [Aktualisierung 2026] Die Einwanderungsgebühr beträgt 2.500 € für den Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung und 500 € für jede mitreisende Person. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 56,15 €.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Einkünfte
- Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie in Andorra
- Nachweis über Invaliden-, Kranken- und Rentenversicherung
- Sie halten sich mindestens 90 Tage pro Jahr in Andorra auf
- Der Hauptsitz der Tätigkeit / des Unternehmens muss in Andorra liegen
- Mindestens 85% der Einnahmen müssen in Ländern außerhalb Andorras erzielt werden
- Ein anerkannter Businessplan
Bemerkung: Das Unternehmen muss nicht sofort gegründet werden. Die Unternehmensgründung kann auch später erfolgen.
2.3 Passive Residenz für anerkannte Wissenschaftler, Sportler und Künstler [Aktualisierung 2026]
Diese Aufenthaltsgenehmigung ist gedacht für Sportler, Künstler und Wissenschaftler, die eine gewisse Anerkennung und Qualifikation mitbringen. Diese kann nachgewiesen werden durch internationale Titel, Preise oder Auszeichnungen.
Voraussetzungen
- Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz
- Sie halten sich mindestens 90 Tage pro Jahr in Andorra auf
- Die Aufenthaltsgenehmigung muss nach dem zweiten Jahr erneuert werden (die erste Verlängerung ist für weitere 2 Jahre, die zweite Verlängerung für 3 Jahre und die folgenden alle 10 Jahre)
Notwendige Dokumente
- Eindeutige Nachweise und Qualifikationen über wissenschaftliche, kulturelle oder sportliche Aktivitäten
- Reisepass
- Personenstandsurkunde
- Einwandfreies Führungszeugnis
- [Aktualisierung 2026] Vom Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung wird eine endgültige und nicht rückzahlbare Kaution in Höhe von 50.000 € verlangt, für jede unterhaltsberechtigte Person sind es 12.000 €.
- [Aktualisierung 2026] Die Einwanderungsgebühr beträgt 2.500 € für den Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung und 500 € für jede mitreisende Person. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 56,15 €.
- Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie in Andorra
- Nachweis über Invaliden-, Kranken- und Rentenversicherung
- Gesundheitszertifikat der andorranischen Einwanderungsbehörde
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (über 300% des andorranischen Mindestlohns)
Zulässige Arten von Vermögensanlagen [Aktualisierung 2026]
- Immobilien, die sich im Fürstentum Andorra befinden. Wenn die Investition in Immobilien teilweise oder vollständig getätigt wird, muss jede Immobilieneinheit einen Wert von mindestens 800.000 € haben.
- Beteiligung am Aktienkapital oder Eigenkapital von Unternehmen mit Sitz im Fürstentum Andorra.
- Investitionen in Schuldtitel oder Finanzinstrumente, die von in Andorra ansässigen Unternehmen ausgegeben werden, sowie in kollektive Investmentfonds nach andorranischem Recht. Die maximale Laufzeit dieser Investition beträgt 36 Monate. Danach muss die Investition einer der anderen zulässigen Arten zugeordnet werden.
- Schuldtitel, die von einer andorranischen öffentlichen Verwaltung ausgegeben wurden.
- Lebensversicherungsprodukte, die bei in Andorra ansässigen Unternehmen abgeschlossen wurden.
- Unverzinsliche Einlage bei der andorranischen Finanzbehörde (AFA).