Wohnsitz Andorra + Aktive Residenz

Die aktive Residenz – Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Firmengründer (Aktionäre / Gesellschafter)

Die beste Option für den Firmenanteilhaber, der in Andorra ansässig wird, ist die Arbeitserlaubnis für Aktionäre und Gesellschafter.

Diese Arbeitserlaubnis wird durch die Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einer ortsansässigen Gesellschaft erworben. Ab 2023, ein Gebietsfremder kann ein eigenes Unternehmen gründen oder mehr als 34% einer bestehenden Gesellschaft erwerben und somit die Arbeitserlaubnis für Gesellschafter erhalten. Der Teilhaber muss auch als Geschäftsführer oder Mitglied des Verwaltungsrates tätig sein.

Die aktive Residenz bekommen Sie als Geschäftsführer Ihrer eigenen Firma unmittelbar nach der Gründung der Firma. Die Firma muss eine ordentliche kaufmännische Aktivität haben (Dienstleistungen, Handel etc.) und Sie müssen mindestens 35% der Anteile dieser Firma halten. Des Weiteren zahlen Sie als selbstständiger Geschäftsführer in die andorranische Sozialversicherung ein, damit verfügen Sie über einen gültigen Versicherungsschutz (KV und RV) in Andorra.

Diese Residenz ist für beruflich Aktive und Selbstständige gedacht, die sich mindestens 183 Tage in Andorra aufhalten (mit Ausnahmen für dienstliche und urlaubsbedingte Reisen). Seit Januar 2026 ist es zudem erforderlich, eine endgültige und nicht erstattungsfähige Zahlung in Höhe von 50.000 EUR an die staatliche Aufsichtsbehörde bzw. die Finanzbehörde der AFA zu leisten.

Besondere Anforderungen für die aktive Residenz

  • Ein ständiger Aufenthalt in Andorra (mehr als 183 Tage im Jahr, kann durch Geschäfts- und Urlaubsreisen unterbrochen werden)
  • Beiträge zum andorranischen Sozialversicherungssystem in Höhe von 587,95 Euro monatlich, aktualisierter Beitragssatz für 2026, (Recht auf Zugang zum andorranischen, französischen und spanischen Gesundheitssystem)
  • Gründung oder Erwerb einer andorranischen Gesellschaft (mit einer Beteiligung von mehr als 34%)
  • Zahlen Sie den Betrag von 50.000 EUR endgültig und nicht erstattungsfähig an die staatliche Aufsichtsbehörde / Finanzbehörde der AFA ein
  • Ausübung einer Position in der Verwaltung des Unternehmens