Steuer Vergleich: Deutschland und Andorra

Das Handelsblatt hat Deutschland im Monat April 2021 als Weltmeister in Steuern und Abgaben bezeichnet. Ob Arbeitnehmer oder -geber niemand wird von den hohen Ausgaben in der Bundesrepublik verschont. Grund genug, in diesem Artikel einen Blick auf die Unterschiede zwischen Andorra und Deutschland zu werfen.

Deutschland – Spitzenreiter bei Steuern und Abgaben

Es gibt auf der Welt kein anderes Land, in dem Arbeitnehmer so hohe Abgaben zahlen müssen wie in Deutschland. Das betrifft die ganze Bevölkerung und auch Familien werden von den hohen Belastungen nicht verschont. Bei den Steuer- und Sozialabgaben wurde bei einer OECD Studie von 2019 der Bundesrepublik der zweite Platz nach Belgien zuteil. Die Belastung von Familien mit 2 Kindern betrug demnach 34,4 %. Singles mussten fast 50 % Ihrer Einnahmen für Steuern und Sozialabgaben zahlen. Arbeitnehmer müssen in Deutschland ab einem Jahreseinkommen von 9.408 Euro einen Eingangssteuersatz von 14 % zahlen. Ab einem Einkommen von 57.052 Euro liegt der Höchststeuersatz bei 42 %. Nur die sogenannte Reichensteuer greift mit 45% dann noch höher bei Einkommen über 274.613 Euro.

Die Kapitalerträge werden in Deutschland mit einer Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuert. Dazu gehören unter anderem Spekulationsgewinne, Dividenden, Zinseinnahmen oder Gewinne aus Aktienverkäufen.

Die Unternehmensbesteuerung setzt sich zusammen aus der Körperschaftsteuer, einheitlich bei 15 %, wozu 5,5 % davon als Solidaritätszuschlag berechnet werden, und der Gewerbesteuer, die im Durchschnitt je nach Standort zwischen 10,5% und 17,5% liegt. Zusammen liegt demnach die Unternehmensbesteuerung durchschnittlich bei gut über 30%. Auch die Mehrwertsteuer ist mit 19 % auf jeden steuerpflichtigen Umsatz und 7 % für Artikel des Grundbedarfs im weltweiten Vergleich hoch angesiedelt.

Arbeitgeber zahlen um die 21 % des Bruttolohns für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Dazu können eventuelle Zusatzbeiträge kommen, die die gesetzliche Krankenkasse erhebt. Mit all diesen Abgaben und Steuern können Unternehmen in Deutschland nur mit einem Bruchteil Ihrer Einnahmen rechnen.

Andorra – Faires Niedrigsteuerland

Dass Andorra keine Steueroase für Offshore Vermögen ist, hat die Europäische Union im Februar 2021 eindeutig in ihrer überarbeiteten Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke erklärt. Nichtsdestotrotz sind die Steuerbelastungen deutlich moderater als beim weltweiten Steuer-Spitzenreiter Deutschland.

Andorra gilt als idealer Standort für internationale mittelständische Firmen und Freiberufler. Der maximale Körperschaftssteuersatz beträgt 10% und lässt sich je nach Aktivität auf 2% reduzieren.

Bei der Einkommensteuer sind bis zu 24.000 Euro steuerfrei. Der Teil des Einkommens zwischen 24.001 und 40.000 Euro wird mit 5% versteuert. Danach gilt der Höchststeuersatz von 10%. Sozialabgaben für Arbeitgeber liegen bei 15,5 %, was das Einstellen von Personal deutlich attraktiver macht als in Deutschland. Der Mehrwertsteuersatz liegt einheitlich bei 4,5 % und Andorra erhebt grundsätzlich keine Gewerbesteuer.

Spekulationsgewinne bei Aktien und Fonds sind steuerfrei für Privatpersonen. Sonstige Kapitalerträge wie Zinsen oder Kursgewinne bei Forex, und Veräußerungsgewinne bei Gold und Crypto werden mit 10% versteuert. Ein Freibetrag von 3000 EUR ist hier möglich.

Abgaben – Deutschland und Andorra im Vergleich

Steuer Deutschland Andorra
Mehrwertsteuer 7 % oder 19 % 4,5 %
Höchststeuersatz 42 % (45 % Reichensteuer) 10 %
Körperschaftssteuer / Gewerbesteuer ca. 30-33 % (15 % + Soli + 10.5 – 17.5 %) 10 %
Einkommenssteuer fällig ab 9.408 Euro 24.001 Euro
Kapitalertragssteuer / Abgeltungssteuer 25 % + Soli 0 % – 10 %
Sozialabgaben für Arbeitgeber 21 % + Variablen der gesetzlichen Krankenversicherung 15,5 %
Erbschafts- + Schenkungssteuer 7 % – 30 % – (Freibeträge) Nein

Die Steuerbelastung in Andorra für Arbeitgeber und -nehmer ist wesentlich niedriger als in Deutschland. Daher lohnt es sich, ein Unternehmen in Andorra zu gründen oder den eigenen Steuerwohnsitz in das Fürstentum zu verlegen.

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