Doppelbesteuerungsabkommen Andorra – Liechtenstein

Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Andorra und Liechtenstein trat in Kraft, da beide Staaten ihre internen Anforderungen für gegenseitige Notifizierung einhalten. Dies verhindert sowohl Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer. Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 30. September 2015 in New York von den Außenministern Gilbert Savoy und Aurelia Frick unterzeichnet und trat am 26. Mai 2016 in Kraft.