- Januar 5, 2015
- Veröffentlicht durch: andorrasolutions
- Kategorie: Einkommensteuer Andorra
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Seit dem 01.01.15 ist die Einführung der Einkommensteuer erstmalig in der Geschichte des Fürstentums Andorra in Kraft getreten. Ab sofort werden Einkommen mit bis zu maximal 10% versteuert. Dabei gilt ein Freibetrag von 24000 EUR. Einkommen zwischen 24001 EUR und 40000 EUR werden mit bis zu 5% versteuert. Ab der Bemessungsgrenze von 40.000 EUR gilt dann der Spitzensteuersatz von 10% auf das zu versteuernde Einkommen. Hier finden Sie mehr zum Thema Steuern in Andorra