Einkommensteuer in Andorra tritt erstmalig in Kraft zum 01.01.15

Einkommensteuer in AndorraSeit dem 01.01.15 ist die Einführung der Einkommensteuer erstmalig in der Geschichte des Fürstentums Andorra in Kraft getreten. Ab sofort werden Einkommen mit bis zu maximal 10% versteuert. Dabei gilt ein Freibetrag von 24000 EUR. Einkommen zwischen 24001 EUR und 40000 EUR werden mit bis zu 5% versteuert. Ab der Bemessungsgrenze von 40.000 EUR gilt dann der Spitzensteuersatz von 10% auf das zu versteuernde Einkommen. Hier finden Sie mehr zum Thema Steuern in Andorra