- April 20, 2017
- Veröffentlicht durch: andorrasolutions
- Kategorien: Doppelbesteuerungsabkommen, Finanzen EU
Im Februar 2017 hat der portugiesische Präsident Marcelo Rebelo de Sousa in der portugiesischen Versammlung das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Andorra und Portugal unterzeichnet. Das Abkommen tritt in Kraft, um doppelte Besteuerung und Steuerhinterziehungen zu vermeiden. Das DBA ist eines von derzeit vier gültigen Abkommen mit Spanien, Frankreich, Luxemburg und Liechtenstein. Mit dieser neuen Vereinbarung nähert sich Andorra zunehmend der internationalen Genehmigung für die Vorbeugung von Steuerhinterziehung. Das neue DBA schafft vor allem einen stabileren und transparenten fiskalischen Rahmen für die Investoren der Unterzeichnerstaaten. Die Unternehmer profitieren zusätzlich davon, dass ihre Einkommen nicht doppelt besteuert werden. Zwei weitere Vereinbarungen mit Andorra stehen noch in der näheren Zukunft an: Malta und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Im Februar hat der Minister für auswärtige Angelegenheiten von Andorra, Gilbert Saboya, außerdem seinem Amtskollegen Didier Reyndersaus aus Belgien einen Vorschlag für eine weitere Vereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung übergeben.