Nachrichten zur Besteuerung von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Andorra und Immobilien in Spanien 2025

Gute Nachrichten zur Besteuerung für Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Andorra, die Immobilien in Spanien besitzen 2025.

Das jüngste Urteil des Nationalen Gerichtshofs vom 28. Juli 2025 (SAN 3630/2025) bringt eine sehr bedeutende Änderung für diejenigen, die außerhalb der Europäischen Union wohnen und Immobilien in Spanien besitzen. Bislang mussten Einwohner Andorras, die ihre Wohnung in Barcelona, Madrid oder an der Costa del Sol vermieteten, IRNR (Einkommensteuer für Nichtansässige) auf die Bruttomieteinnahmen zahlen, ohne einen einzigen Euro für Instandhaltung, Reparaturen, Gemeinschaftsgebühren oder Hypothekenzinsen abziehen zu können.

Auf der anderen Seite konnten Einwohner der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums diese Ausgaben abziehen. Das Ergebnis war eine eindeutig ungleiche Behandlung, die von vielen Fachleuten als unfair und inkonsequent kritisiert wurde.

Das Nationale Gericht hat diese Vorgehensweise korrigiert. Der Fall, der zu dieser Änderung führte, betraf eine US-Bürgerin, die ihre Ausgaben für die Anmietung einer Wohnung in Barcelona steuerlich geltend machen wollte. Die Steuerbehörde und das TEAC (Zentrales Wirtschaftsverwaltungsgericht) hatten ihr dies verweigert, aber das Gericht hob diese Entscheidungen auf und erkannte ihr Recht auf die Geltendmachung der Abzüge an.

Der Schlüssel liegt in der Kapitalfreizügigkeit, einem Grundprinzip des EU-Rechts, das auch in den Beziehungen zu Drittländern gilt. Wenn eine Immobilie in Spanien liegt und dort Einkünfte erzielt, gibt es keinen Grund, ihren Eigentümer zu diskriminieren, nur weil er außerhalb der EU lebt. Darüber hinaus haben Spanien und Andorra ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, was das Argument weiter untermauert, dass eine ausreichende Steuerkontrolle besteht, um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten.

Was bedeutet das für einen Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Andorra?

Es ist ganz einfach: Wenn eine in Andorra steuerpflichtige Person Immobilien in Spanien besitzt, kann sie ihre IRNR-Selbstveranlagungen (Formular 210) für die letzten Jahre überprüfen und eine Rückerstattung etwaiger Überzahlungen beantragen, sofern sie dies innerhalb der Verjährungsfrist tut. Für diejenigen, die Hypotheken-, Versicherungs-, Renovierungs- oder Verwaltungskosten tragen, kann die Differenz erheblich sein und ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Das Gericht sendet damit auch eine klare Botschaft an den spanischen Gesetzgeber: Wenn das Gesetz nicht aktualisiert wird, um dieses Recht auf alle Nichtansässigen auszuweiten, werden immer mehr Klagen eingereicht werden. Auf praktischer Ebene stärkt diese Gleichbehandlung die Wettbewerbsfähigkeit des spanischen Immobilienmarktes und macht ihn für Investoren aus Andorra und anderen Nicht-EU-Ländern attraktiver.

Kurz gesagt, SAN 3630/2025 öffnet die Tür zu einem gerechteren System, in dem Einwohner Andorras bei Investitionen in Immobilien in Spanien mit EU-Bürgern gleichgestellt sind.

Wenn Sie in Andorra leben und Immobilien in Spanien besitzen, können Sie uns über das Kontaktformular auf der Website kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.