Wichtige Information für Steuerzahler: Die andorranische Einkommensteuererklärung (IRPF) kann zwischen dem 1. April 2023 und dem 30. September 2023 eingereicht werden und bezieht sich auf das Steuerjahr 2022.
Sie muss alle erhaltenen Einkünfte, Kapitalgewinne und Verluste umfassen, unabhängig vom Herkunftsland. In Andorra wird sie als „weltweites Einkommen“ besteuert. Anschließend werden die entsprechenden Abzüge vorgenommen, wodurch die internationale Doppelbesteuerung gemäß den bestehenden Abkommen beseitigt wird.
Wer muss die Steuererklärung in Andorra abgeben?
1. Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Andorra haben. Dies bedeutet:
- Die Person lebt mehr als 183 Tage im Jahr in Andorra.
- Sie haben Ihren Hauptkern oder die Basis Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten oder Ihre wirtschaftlichen Interessen direkt oder indirekt auf andorranischem Gebiet.
2. Sie verfügen über Einkommen aus Zivilgesellschaften, Gütergemeinschaften, Erbschaften und autonomen Vermögen, die durch das Steuersystem geregelt werden.
Wie hoch ist der Einkommenssteuerabzug in Andorra?
Der allgemeine Satz beträgt 10 %. Dabei gilt jedoch Folgendes zu beachten:
- Ein Einkommen bis 24.000 Euro ist steuerfrei.
- Zwischen 24.001 und 40.000 Euro pro Jahr wird ein ermäßigter Satz von 5% angewandt. Dies gilt maximal für einen Betrag von 800 Euro.
- Bei einem Nettoeinkommen über 40.001 Euro beträgt der anzuwendende Satz 10 %.
Von der Sparerfreibetrag Bemessungsgrundlage sind die ersten 3.000 Euro steuerfrei und der Rest wird mit einem Steuersatz von 10% besteuert.
Welche Abzüge kann ich in meiner persönlichen Einkommensteuererklärung in Andorra angeben?
Als Arbeitnehmer können Sie die Beiträge zur CASS (nur den Anteil des Arbeitnehmers) und 3 % der allgemeinen Kosten auf bestimmte Einkünfte mit einem Höchstbetrag von 400 Euro absetzen.
Was die Kürzungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage betrifft, so kann der Mindestfreibetrag von 24.000 Euro bis zu 40.000 Euro erhöht werden, wenn der Ehepartner kein weiteres Einkommen erhält. Familien können 750 Euro für jedes Kind unter 25 Jahren oder für Familienmitglieder über 65 Jahren abziehen, solange sie zusammenleben und nicht mehr als 12.000 Euro im Jahr verdienen. Weitere anwendbare Ermäßigungen beziehen sich auf direkte Verwandte mit Behinderungen, Hypotheken auf die Hauptwohnung, Altersvorsorge usw.
Darüber hinaus kann die Steuerlast durch Abzüge verringert werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Schaffung von Arbeitsplätzen und neue Investitionen zu fördern.
Was benötige ich für meine persönliche Einkommensteuererklärung in Andorra im Jahr 2023?
Sie benötigen folgende Dokumente, um die IRPF-Steuererklärung in Andorra problemlos abgeben zu können:
- Alle Gehaltsabrechnungen
- Eine Quellenbescheinigung des Arbeitgebers
- Bankzertifikate
- Rentenbescheinigung
- Den Abrechnungsvorschlag der Steuerabteilung
- Buch der buchhalterischen Ergebnisse der wirtschaftlichen Aktivitäten
- Relevante Dokumente, die die angegebenen Ermäßigungen der Steuerlast belegen
- Dokumente in Verbindung mit der Erzielung des Einkommens
Wie macht man die Steuererklärung in Andorra?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Einkommensteuererklärung in Andorra einzureichen: Entweder persönlich oder online. Wenn Sie über einen Benutzernamen und Passwort des Online-Identifikationsmoduls (MIL) verfügen oder das elektronische Zertifikat der Verwaltung des Virtuellen Büros des DTF haben, können Sie das Verfahren online durchführen. Um das Verfahren persönlich durchzuführen, müssen Sie zunächst einen Termin auf der Website der Regierung beantragen: https://www.e-tramits.ad/tramits/impostos/irpf. Die Adresse lautet Baixada del Molí, 26, Andorra la Vella, Departament de Tribtuts i de Fronteres. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:30 Uhr.
Hilfe bei der Steuererklärung
Unsere Steuerberatungsgesellschaft Abast Global – Andorra Solutions kann Sie bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung in Andorra unterstützen. Wir sind auf die Deklaration ausländischer Einkünfte spezialisiert und kennen die Anwendung der IRNR-Steuern für Nicht-Residenten im Quellenstaat. Wir erinnern Sie daran, dass die Frist für die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung vor dem 30. September 2023 abläuft. Hier können Sie unser Steuerteam oder unsere Buchhalter kontaktieren.