Firmengründung Andorra

Gründen Sie Ihre Gesellschaft in Andorra

Die andorranische Unternehmens- und Einkommensteuer sind zweifellos sehr attraktiv. Für viele Investoren und Unternehmer ist dies der Hauptgrund, die Gründung eines Unternehmens in Andorra in Anbetracht zu ziehen. Andorra hat jedoch andere wichtige Vorteile für Unternehmen und Personen, die im Fürstentum tätig sind und leben, wie die digitale Infrastruktur, die strategische Lage und vor allem die Lebensqualität. Diese anderen Vorteile sollten im Vordergrund stehen, um Andorra nicht nur für seine wettbewerbsfähige Besteuerung in Betracht ziehen zu können, sondern auch für die Vorteile einer effektiven Betriebsstätte Ihres Unternehmens. Die Schaffung eines echten Mehrwerts von Andorra mit dem effektiven Wohnsitz eines Mitglieds des Verwaltungsorgans des Unternehmens, sei es ein Geschäftsführer, Gesellschafter oder sogar ein Angestellter – mit gewisser Vollmacht – kann den Unterschied zwischen ordnungsgemässer Steuergestaltung und einer potentiellem steuerlichen Unregelmäßigkeit ausmachen.

In Andorra gab es in den letzten Jahren viele Veränderungen in Bezug auf die Firmengründung von Gesellschaften und Auslandsinvestitionen. Bis 2012 waren ausländische Beteiligungen an Kapitalgesellschaften begrenzt auf 49% des Stamm/Grundkapitals. Neue Reformen und die internationale Öffnung haben grundlegende Änderungen an der alten Gesetzgebung gebracht. Das Land hat sich innerhalb weniger Jahre in eine 100% offene Wirtschaft für Auslandsinvestitionen und Eigentum verwandelt.

Es existieren folgende Rechtsformen für Ihre Firmengründung in Andorra:

Die SL „Societat Limitada“

eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Mindestkapital von 3.000 EUR.

Die SA „Societat Anonima“

eine Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von 60.000 EUR.

Das Unternehmen muss einen festen Sitz in Andorra und Geschäftsführer oder Verwaltungsrat (Administrador) haben.

Es gibt keine Offshore-Gesellschaftsform, wie in anderen traditionellen „Offshore-Länder“. Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Handelsaktivität, Eigentumsverhältnissen, Kunden- oder Lieferantenstandort werden als ansässige Unternehmen behandelt werden, da kein anderes Unternehmensmodell so wie das „Offshore“ Modell existiert. Alle andorranischen Unternehmen sind verpflichtet eine ordentliche Buchhaltung zu führen und Quartals- und Jahresberichte sowie Steuererklärungen regelmässig abzugeben. Rechtlich gesehen sind die Voraussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft dem spanischen Modell sehr ähnlich. Doch die steuerlichen Vorteile einer andorranischen Gesellschaft machen Andorra zu einem der attraktivsten Standorte in Europa, wenn nicht weltweit:

I. 10% maximale Unternehmensbesteuerung auf Gewinne

II. 2% Unternehmensbesteuerung auf Gewinne für Unternehmen mit folgenden Aktivitäten:

– internationales Management von geistigen Eigentum / immateriellen Vermögenswerten

(diese Geschäftsmodelle mit max. 2% Unternehmensbesteuerung sind abhängig von einigen Mindestanforderungen)

III. Steuerbefreiung für bestimmte Holding-Gesellschaftsstrukturen mit Mindestbeteiligung an Auslandsgesellschaften

IV. Andorra hat Europas niedrigste Mehrwertsteuer (MwSt / Umsatzsteuer) mit 4,5% Normalsatz

V. Jährliche kommunale, staatliche, Handelsregister- etc. Gebühren bleiben in der Regel um die 800 EUR für gängige Unternehmensarten

VI. Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen belaufen sich auf rund 15,5%

Wir werden Sie in der Vorbereitungsphase der Firmengründung in Andorra mit der andorranischen Steuergesetzgebung vertraut machen und Sie bezüglich der Vorteile für Ihr Geschäftsmodell eingehend beraten. Andorra hat sich nach dem Druck der G-20 durch tiefgreifende Veränderungen und Reformen in den letzten Jahren von einer abgeschlossenen „Steueroase“ in ein transparentes, modernes und offenes Niedrigsteuerland entwickelt. Diese Änderungen werden weiterhin fortgesetzt vorallem durch die zahlreichen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und damit kann sich Andorra bereits jetzt Seite an Seite mit anderen Standorten wie der Schweiz, Luxemburg oder Zypern positionieren.

Der Standort Andorra ist auch aus anderen Gesichtspunkten sehr interessant. Sollten Sie eine Expansion oder Aktivitäten im südeuropäischen Raum in Erwähnung ziehen, dann bietet sich eine Firmengründung in Andorra nicht nur aus steuerlicher Sicht sondern auch aus logistischen und Gründen der Kosteneffizienz an. Andorra hat ein Preisniveau, das teilweise unter dem üblichen Preis- und Lohnniveau von Städten wie Barcelona oder Madrid liegt. Dies gilt nicht nur für Büro- und Gewerbeflächen sondern auch für Lohn- und Lohnnebenkosten. Besonders für Firmen mit internationalen Handelsaktivitäten, sowie für Dienstleistungs-, IT und Beratungsunternehmen bietet sich Andorra mit steuerlichen und logistischen Vorteilen als idealen Standardort an.

Neben den zahlreichen Steuervorteilen, die Ihnen bei der Gründung eines Unternehmens in Andorra geboten werden, ist das Fürstentum auch aufgrund seiner niedrigen Geschäfts- und Infrastrukturkosten sehr attraktiv.

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    Arbeitskosten in Andorra

    Die Arbeitskosten sind in Andorra beispielsweise niedriger als in Frankreich oder Spanien. Die Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen liegen in Andorra bei 15.5%, während sie in Frankreich und Spanien mehr als 32% betragen. Deshalb ist die Einstellung von Personal für Unternehmen in Andorra einfacher, insbesondere da die Fixkosten für jedes Unternehmen, das in Andorra gegründet wird, reduziert werden.

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    Löhne in Andorra im Vergleich zu Spanien und Frankreich

    Andorra hat auch sehr wettbewerbsfähige Löhne. Der durchschnittliche Lohn in Andorra beträgt circa 2100 EUR pro Monat und der monatliche Mindestlohn im Jahr 2023 beträgt 1.286,13 EUR. Nach den letzten Zahlen des Instituto Nacional de Estadísticas (spanisches nationales Statistikinstitut), ist der spanische Durchschnittslohn ähnlich dem Durchschnittslohn in Andorra, obwohl er um 12% höher ist als in Andorra, sobald die Sozialabgaben in der Statistik berücksichtigt werden. In Frankreich beläuft sich der Durchschnittslohn auf 2950 EUR pro Monat. Sobald die 32% Sozialabgaben hinzukommen, steigt er auf bis zu 3838 EUR pro Monat, während er in Andorra circa 2425 EUR pro Monat beträgt – der Unterschied zwischen den beiden Ländern beträgt fast 36%.

    Der Vorteil für französische Unternehmen ist offensichtlich: aus steuerlicher Sicht können sie mehr als 23% und mehr als 40% der Arbeitskosten einsparen.

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    Infrastruktur in Andorra

    Neben den zahlreichen Steuervorteilen in Andorra gibt es viele weitere attraktive Kriterien für ausländische Unternehmen.

    Mietkosten für kleine Büros sind niedriger als in Frankreich oder Spanien; für nur 400 EUR können Sie sich mit Ihrem Firmensitz in Andorra niederlassen und alle Vorteile des Fürstentums genießen.

    Auch das Gesundheitssystem in Andorra ist dank hochwertiger Ausstattung sehr effizient und auch private Versicherungen sind erschwinglich.

    Das Bildungssystem in Andorra besteht aus drei verschiedenen hochwertigen und kostenlosen Systemen (französische, spanisches und andorranisches Schulsystem) und bietet viele Möglichkeiten, sich in privaten oder spezialisierten Schulen einzuschreiben.

    Die Kommunikationswege werden ständig verbessert und Andorra bietet im ganzen Land eine Glasfaser-Abdeckung zu 100%, während die Abdeckung in der Europäischen Union nur circa 44% beträgt. Andorra könnte sich weiterhin in einen sehr interessanten Standort für E-Commerce und IT Unternehmen entwickeln.

    Kontaktieren Sie uns und wir werden Sie gerne zu einem Gespräch mit einem unserer Berater zum Theman Firmengründung in Andorra einladen.

Häufig gestellte Fragen

Die Gesamtkosten für die Gründung einer Firma in Andorra liegen zwischen 5000 und 6500 EUR. Die Kosten unterteilen sich in Honorare sowie Gebühren für Notar und Regierung / Gemeinde. Andorra Solutions berechnet für eine typische Unternehmensgründung Honorare zwischen 3000 und 4000 EUR abhängig von der Aktivität, der Gesellschafterstruktur und anderen Faktoren wie Holding oder Handelsgesellschaft, Anzahl der Gesellschafter und anderen Variablen. Die Gebühren für Notar und Regierung betragen ja nach Kapital und Art des Unternehmens zwischen 2000 und 2500 EUR.

Sie müssen für den kompletten Gründungs- und Aktivierungsprozess zwischen 7 und 12 Wochen rechnen. Die Dauer ist abhängig von der Art des Unternehmens, der Gesellschafterstruktur und Jahreszeit. Beispielsweise kann eine einfache Holding mit einem EU-Bürger als Gesellschafter innerhalb von 7 Wochen gegründet werden, währenddessen eine aktive Handelsgesellschaft mit Nicht-EU Bürgen bis zu 12 Wochen dauern kann.

Technisch gesehen kann eine nichansässige Person sowohl Gesellschafter / Aktionär als auch Geschäftsführer einer andorranischen Gesellschaft sein. Banken und Behörden verlangen jedoch wirtschaftliche Substanz in Andorra in Bezug auf Betriebsstätte und Personal. Wir empfehlen entweder einen Wohnsitz für einen der Gesellschafter oder den Geschäftsführer oder alternativ die Beschäftigung einer Teil- oder Vollzeitkraft je nach Umsatzvolumen. Ein physische Betriebsstätte sollte ein ordentliches Domizil mit Fläche haben. Lösungen können eine eigene Wohnung (Home Office) in Andorra oder ein Business Center – Coworking sein.

Sie können eine bereits bestehende Gesellschaft in Andorra kaufen, aber die Zeit- und Geldersparnis ist nicht wesentlich. Jeder Nichtansässige, der ein neues Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen kaufen möchte, muss durch den Prozess der Genehmigung einer Auslandsinvestition gehen. Die Änderung von Gesellschaftern / Aktionären, Zweck und Namen der alten Gesellschaft muss ähnlich wie bei einer Neugründung durch einen Notar erfolgen. Schließlich müssen die Bankkonten erneut eröffnet werden und die kommerzielle Autorisierung muss erneut beantragt werden, wenn sich der Sitz und die Handelsaktivität ändern. Darüber hinaus kann der derzeitige Eigentümer Sie um einen Preis für den Verkauf des Unternehmens bitten. Eine sorgfältige Prüfung der ausstehenden Schulden bei Gemeinde, Regierung, Sozialversicherung etc. wird dringend empfohlen. Wir empfehlen daher eine Neugründung.

Regierung und Banken in Andorra unterliegen strengen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und führen eine dementsprechende Sorgfalt durch. Sie überprüfen Ihre persönlischen Iinformationen und Ihre Einträge ins Strafregister.
– Mit der Apostille von Den Haag beglaubigtes Führungszeugniss. Sie sind normalerweise maximal 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig.
– Kopie Ihres Reisepasses – beglaubigt in Andorra oder mit der Den Haaguer Apostille
– Dokumente, die Ihr wirtschaftliches Profil / Einkommen / Qualifikation für die Unternehmensgründung erläutern (Lebenslauf, Gewinn- und Verlustrechnung usw.)

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