Steuerlicher Wohnsitz Andorra

Kriterien eines steuerlichen Wohnsitzes oder Steuerdomizil in Andorra

Mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Andorra kann eine Person formell in Andorra leben, aber das bedeutet nicht, dass sie automatisch auch steuerpflichtig in Andorra ist. Eine Person kann in verschiedenen Ländern wohnen, aber es gilt nur ein steuerlicher Wohnsitz. Die meisten Mitgliedsländer der OECD benutzen bestimmte Kriterien, die sich in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der meisten Länder wiederspiegeln und die auch Andorra als solche für die Bestimmung des Steuerdomizils anwendet.

Es gibt verschiedene Kriterien, um den steuerlichen Wohnsitz einer Person in Andorra zu bestimmen. Hier spielt das DBA eine wichtige Rolle, aber selbst ohne die Existenz eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den jeweiligen betroffenen Ländern werden oftmals die gleichen Faktoren und Kriterien angewandt um die Ansässigkeit und damit unbeschränkte Steuerpflicht zu bestimmen.

Die drei wichtigsten Faktoren lauten:

  1. Der Aufenthalt in Andorra von mehr als 183 Tagen pro Jahr. Man redet auch von einer ständigen Wohnstätte in Andorra.
  2. Das Zentrum der wirtschaftlichen Interessen liegt in Andorra.
  3. Der Familienkern lebt im Land (Partner und minderjährige Kinder). Der sogenannte Mittelpunkt der Lebensinteressen.

Wenn Sie in keinem Land mehr als 183 Tage leben, verstreute wirtschaftliche Interessen in beiden Ländern haben und auch über keine festansässigen Familienmitglieder verfügen, dann kann die Nationalität ein ausschlaggebender Faktor sein, um den Ort der unbeschränkten Steuerpflicht zu bestimmen. In den Fällen, in denen eine doppelte Steuerverpflichtung existieren sollte, ist die Steuerverwaltung aus beiden Ländern für die Behebung des Konflikts zuständig. Die betroffene Person kann in einem bestimmten Land um die „Steuerresidenzbescheinigung“ bitten, die die Steuerverpflichtung in diesem Land eindeutig nachweist.

Wir bitten hier zu beachten, dass die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht sich in manchen Fällen als ein sehr komplexes Thema erweisen kann und wir unbedingt eine nähere Beratung mit unseren Beratern in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater empfehlen.