Passive Residenz mit Wohnsitz in Andorra

Für wen gilt diese Residenz in Andorra?

Die passive Residenz in Andorra ist die am meisten beantragte Residenz, die ohne Arbeitsgenehmigung meistens von Interessenten beantragt wird, die eine finanzielle Absicherung und über ausreichendes passives Einkommen verfügen (Zinsen, Rente, Wertpapiere, Fonds, Mieten etc.).

Die passive Residenz kommt für folgende Personengruppen in Frage:

2.1. Personen, die eine Investition in Andorra tätigen
2.2. Geschäftsleute und Fachkräfte mit internationaler Ausrichtung
2.3. Anerkannte Wissenschaftler, Sportler und Künstler

Die passive Residenz hat den Vorteil, dass Sie offiziell nur 90 Tage in Andorra verbringen müssen, anstatt der 183 Tage. So verbleibt Ihnen viel Zeit für alternative Standorte und Reisen.

2.1 Passive Residenz für Personen, die eine Investition in Andorra tätigen [Aktualisierung 2025]

Voraussetzungen

  • [Aktualisierung 2025] Die Mindestinvestition muss 600.000 € in andorranische Vermögenswerte betragen. Bei Investitionen in andorranische Immobilien muss jede Immobilie einen Wert von mindestens 600.000 € haben. Investitionen in Schuldtitel oder Finanzinstrumente, die von einem andorranischen Unternehmen ausgegeben werden, sind nicht zulässig.
  • [Aktualisierung 2025] Die unverzinsliche Einlage, die der Hauptinhaber einer passiven Aufenthaltsgenehmigung bei der AFA (Andorran Financial Authority) hinterlegen muss, beträgt 50.000 € zuzüglich 12.000 € für jede unterhaltsberechtigte Person, wie z. B. einen Partner oder Ehepartner, bis die nicht gewinnorientierte Aufenthaltsgenehmigung endet.
  • [Aktualisierung 2025] Bei einer Verzögerung bei der Formalisierung des Erwerbs von andorranischen Vermögenswerten kann eine Verlängerung um 6 Monate beantragt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Verzögerung auf höhere Gewalt oder das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist.
  • [Aktualisierung 2025] Die Einwanderungsgebühr beträgt 3.000 € für den Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung und 1.000 € für jede unterhaltsberechtigte Person. Die Verlängerungsgebühr beträgt 500 €. Miet- oder Kaufvertrag für eine Immobilie in Andorra.
  • Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie in Andorra
  • Ein ärztliches Gutachten findet vor Ort statt
  • Finanzielle Absicherung und Einkünfte (über 300% des andorranischen Mindestlohns)
  • Private Krankenversicherung (verhältnismäßig günstig in Andorra)
  • Führungszeugnis
  • Ein Aufenthalt von mindestens 90 Tagen pro Jahr in Andorra

2.2 Passive Residenz für Geschäftsleute und Fachkräfte mit internationaler Ausrichtung [Aktualisierung 2025]

Diese Residenz eignet sich ideal für Fachkräfte, die ihren Service international anbieten und vorhaben ein Unternehmen in Andorra zu gründen. Es gibt eine große Menge von Berufsgruppen, die in diese Kategorie fallen, wie zum Beispiel Programmierer, Berater oder international tätige Händler.

Diese Aufenthaltsgenehmigung wird für 2 Jahre ausgestellt, kann daraufhin wieder für 2 Jahre erneuert werden und danach für 3 Jahre. Nach dem siebten Jahr des Aufenthalts, erhalten Sie eine Verlängerung für 10 Jahre.

Voraussetzungen

  • [Aktualisierung 2025] Der Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung muss eine nicht verzinsliche Kaution in Höhe von 50.000 € hinterlegen, für jede mitreisende Person sind 12.000 € zu hinterlegen.
  • [Aktualisierung 2025] Die Einwanderungsgebühr beträgt 3.000 € für den Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung und 1.000 € für jede mitreisende Person. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 500 €.
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Einkünfte
  • Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie in Andorra
  • Nachweis über Invaliden-, Kranken- und Rentenversicherung
  • Sie halten sich mindestens 90 Tage pro Jahr in Andorra auf
  • Der Hauptsitz der Tätigkeit / des Unternehmens muss in Andorra liegen
  • Mindestens 85% der Einnahmen müssen in Ländern außerhalb Andorras erzielt werden
  • Ein anerkannter Businessplan

Bemerkung: Das Unternehmen muss nicht sofort gegründet werden. Die Unternehmensgründung kann auch später erfolgen.

2.3 Passive Residenz für anerkannte Wissenschaftler, Sportler und Künstler [Aktualisierung 2025]

Diese Aufenthaltsgenehmigung ist gedacht für Sportler, Künstler und Wissenschaftler, die eine gewisse Anerkennung und Qualifikation mitbringen. Diese kann nachgewiesen werden durch internationale Titel, Preise oder Auszeichnungen.

Voraussetzungen

  • Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz
  • Sie halten sich mindestens 90 Tage pro Jahr in Andorra auf
  • Die Aufenthaltsgenehmigung muss nach dem zweiten Jahr erneuert werden (die erste Verlängerung ist für weitere 2 Jahre, die zweite Verlängerung für 3 Jahre und die folgenden alle 10 Jahre)

Notwendige Dokumente

  • Eindeutige Nachweise und Qualifikationen über wissenschaftliche, kulturelle oder sportliche Aktivitäten
  • Reisepass
  • Personenstandsurkunde
  • Einwandfreies Führungszeugnis
  • [Aktualisierung 2025] Der Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung muss eine nicht verzinsliche Kaution in Höhe von 50.000 € hinterlegen, für jede mitreisende Person sind 12.000 € zu hinterlegen.
  • [Aktualisierung 2025] Die Einwanderungsgebühr beträgt 3.000 € für den Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung und 1.000 € für jede mitreisende Person. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 500 €.
  • Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie in Andorra
  • Nachweis über Invaliden-, Kranken- und Rentenversicherung
  • Gesundheitszertifikat der andorranischen Einwanderungsbehörde
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (über 300% des andorranischen Mindestlohns)